Leistungen
Projektmanagement und Steuerung
Unsere Kunden beauftragen uns bei Bauvorhaben für die Leistung „Beratende Ingenieurstätigkeit in architektonischen, technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten“, um eine kosten-, termin- und qualitätsoptimierte Projektabwicklung zu erzielen.
Wir entwerfen für Sie professionelle Organisationsstrukturen zur rechtzeitigen Erstellung von Plänen und Genehmigungsunterlagen, der Leistungsverzeichnisse und Einholung der Angebote. Das heißt, wir erstellen und prüfen die Unterlagen auf Inhalte hinsichtlich Konzeption, Planung, Ausschreibung und Wirtschaftlichkeit in konstruktiven, architektonischen und technischen Belangen.
Bei Vertragsverhandlungen unterstützen wir Sie aktiv. Während der Bauabwicklung steht für uns die Einhaltung der Termine und Qualitäten an erster Stelle. Eine detaillierte Kostenüberwachung wird von uns initiiert und ein professionelles Nachtragsmanagement soll ungerechtfertigte Zusatzkosten verhindern.
Früher galten Projektmanager als Fachexperten, die ein technisches Problem zu lösen hatten. Die Projektleiter von heute tragen hingegen die Ergebnis- und Gesamtverantwortung.
Ein Projektleiter muss das „Multirollenprinzip“ verstehen und beherrschen. Um herausfordernde und sozial komplexe Projekte erfolgreich meistern zu können, hat der Projektleiter geforderter Stratege, Manager, Repräsentant, Koordinator, Verhandlungspartner, Konflikt- und Krisenmanager, Psychologe, Seelentröster, und vieles mehr gleichzeitig zu sein – und das alles in einer Person. Reines Fachwissen alleine reicht schon lange nicht mehr aus.
Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg
Lassen Sie uns helfen, Ihnen Kosten und Zeit zu sparen!
Projekte stehen in der Regel unter hohem Zeitdruck und zeigen sehr oft hohe Komplexität hinsichtlich technischer und juristischer Zusammenhänge. Die Aufbereitung der Projektunterlagen ist üblicherweise auf die technische Abwicklung, nicht aber auf eine eventuell folgende juristische Auseinandersetzung ausgerichtet.
Die außergerichtliche Lösung von Konflikten und Interessensunterschieden gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Mediation ist ein konsensuales ressourcenschonendes Instrument der Streitbeilegung, deren wir uns bedienen. Wir unterstützen unsere Auftraggeber bei der Bearbeitung und Beseitigung von Baumängeln und -schäden. Gemeinsam mit der rechtsfreundlichen Vertretung des Auftraggebers erarbeiten wir Strategien zur Problembeseitigung, bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn es nicht mehr vermeidbar ist.
Beinhaltet die Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle. Eine wichtige Aufgabe bei einem Bauprojekt ist die Erstellung, Überwachung und Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung eines Bauvorhabens. Die Überwachung auf Übereinstimmung der Planunterlagen, Leistungsverzeichnisse, Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und den einzelnen Verträgen, sowie die direkte Verhandlungstätigkeit und Abnahme der Bauleistungen mit den ausführenden Unternehmen runden den Aufgabenbereich ab.
Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts berücksichtigt werden, insbesondere bei der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden.
Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Stellt der Baustellenkoordinator bei Besichtigungen der Baustelle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer fest, hat er unverzüglich den Bauherrn oder den Projektleiter, sowie die Arbeitgeber und die allenfalls auf der Baustelle tätigen Selbständigen zu informieren.
Die Beauftragung eines Planungs- und Baustellenkoordinators ist eine gesetzliche Notwendigkeit für den Bauherren bei der Realisierung eines Bauvorhabens!
Die Begleitende Kontrolle erbringt Leistungen für den Auftraggeber bei der Entwicklung, Planung und Ausführung eines (Bau) Projektes als unabhängige Kontrollinstanz im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips. Die Begleitende Kontrolle überprüft laufend, unmittelbar und projektbegleitend die Projektdaten, stellt Abweichungen unverzüglich fest und meldet diese dem Auftraggeber in Form von anlassbezogenen Stellungnahmen, Berichten oder Besprechungsprotokollen.
Auf Grund der hohen Verantwortung im Projektverlauf, erwartet sich der Auftraggeber von der Begleitenden Kontrolle ein überdurchschnittlich hohes Wissens- und Erfahrungsniveau in allen (bau)technischen, (bau)wirtschaftlichen und (bau)rechtlichen Belangen, sowie ein gekonntes mediatorisches Agieren innerhalb der unterschiedlichen Interessen der (Bau)Projektbeteiligten.
Gemäß §128a der Wiener Bauordnung sind die Eigentümer und Hausverwaltungen eines Neu- oder Bestandsgebäudes seit Dezember 2023 gesetzlich verpflichtet, ein Bauwerksbuch (BWB) anzulegen und darin die für die Bauteile (im Speziellen: Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen, etc.) vorgesehenen Überprüfungen fristgerecht zu definieren und durchführen zu lassen.
Somit dient das BWB als Nachweis für Eigentümerin bzw. den Eigentümer, dass den gesetzlichen Erhaltungspflichten gemäß 129 BO Wien nachgekommen wird.
Für bestehende Gebäude ist ein Bauwerksbuch bis zu folgenden Stichtagen zu erstellen un dseit dem 01.07.2024 in der Bauwerksdatenbank (§128c) zu registrieren:
1. bis zum 31.12.2027 für Gebäude, die vor dem 01.01.1919 errichtet wurden,
2. bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 01.01.1919 und dem 01.01.1945 errichtet wurden
Zur Abwendung von bau- und zivilrechtlichen Strafen, insbesondere bei Personenschäden, sind Sie bei einer Einzel- o. Rahmenbeauftragung der BuG Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen und damit strafbefreit. Das Bauwerksbuch ist von den Eigentümern, wenn für das Gebäude eine Hausverwaltung bestellt ist von dieser, in elektronischer Form zu führen und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Architektur
Wenn es darum geht, Gebäude entstehen zu lassen, in der sich Menschen wohl und geborgen fühlen, ist das Planungsteam der BuG Ihr richtiger Ansprechpartner.
Schlussendlich soll für jeden Bauherren eine Umgebung geschaffen werden, welche durch Formgebung und Materialwahl inspiriert und auf sämtliche individuellen Bedürfnisse eingeht.
Dabei geht es keineswegs um Selbstinszenierung, sondern einzig und alleine darum, die Vorstellungen des Bauherren bestmöglich umzusetzen und dem Bauwerk ein zeitgemäßes und unaufgeregtes Erscheinungsbild zu geben.
Das Spektrum ist ein Mannigfaltiges, denn es gilt einen Bogen zu spannen, der unter anderem die Themen Transparenz und Geborgenheit aufgreift, der aber jedenfalls auch zeitlose Eleganz umfasst, und das „Alltägliche“ zum Außergewöhnlichen zu inszenieren vermag.
Bei der Planung legt das Team der BuG größten Wert auf eine kosteneffiziente Umsetzung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung ressourcenschonender Bauweisen.
Bei uns läuft alles nach Plan - vom Entwurfskonzept bis ins Detail
Wirtschaftsingenieurwesen
Das Wirtschaftsingenieurwesen befasst sich mit Abläufen zwischen verschiedenen wirtschaftlichen, technischen und rechtswissenschaftlichen Disziplinen. Inhalt des Wirtschaftsingenieurwesens sind interdisziplinäre und damit oft komplexe Systeme. Vielmehr modelliert und gestaltet das Wirtschaftsingenieurwesen unter ökonomischen wie rechtlichen Gesichtspunkten reale wirtschaftlich-technische Systeme und leitet aus entsprechenden Modellen individuelle Projektabläufe ab und implementiert diese in neue reale Systeme.